Das bedeutet, dass der Bauherr streng genommen im Außenbereich ohne Genehmigung gebaut hat. Durch die Abrundungssatzung wird nun eine klare Abgrenzung gezogen und das sogenannte „Own Home“ darf stehen bleiben. Wie Bürgermeister Thomas Miller auf Nachfrage aus dem Gremium bestätigte, muss der Bauherr die Kosten für die Abrundungssatzung aus eigener Tasche bezahlen. Die Rede war von bis zu 15.000 Euro. „Das ist nicht verhältnismäßig“, kritisierte Dr. Hans Leidig.
Mit einer Enthaltung wurde der Aufstellungsbeschluss gefasst.