Ja – (ist aktuell leider noch so)
Man benötigt ein Grundstück, das nach der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) für das Wohnen zugelassen ist.
Das sind beispielsweise Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, urbane Gebiete, Kerngebiete und Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung oder Sondergebiete.
In manchen dieser Gebiete gibt es örtliche Bebauungspläne, die regeln, welche Art von Häusern gebaut werden dürfen. Oder es gibt eine Ortsgestaltungssatzung. Beide machen es unter Umständen schwierig, eine Baugenehmigung für ein Tinyhouse/ownhome zu bekommen. Am einfachsten bekommt ihr ein Tinyhouse/ownhome wahrscheinlich in einem Sondergebiet oder in „Gebieten zur Entwicklung der Wohnnutzung“ genehmigt, da es dort am wenigsten Auflagen gibt.
Stand 2020:
Das Grundstück muss erschlossen sein. Das heißt, es muss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz angebunden sein und an das Ver- und Entsorgungsnetz.
Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt ist, dann hängt es von der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) ab, ob und in welcher Form das Tinyhouse/ownhome genehmigungspflichtig ist. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten: